…kommt die Erinnerung, ich hör die Bouzukis spielen grade so wie in der Sonntagnacht, als das Glück uns zwei nach Haus gebracht!
Ich wage zu bezweifeln, dass das Schlager-Duo „Cindy & Bert“ 1973 bereits die beiden Herren von „2aufeins“ vor ihrem geistigen Auge hatte, aber wer weiß…?!
Diesen Sonntag dreht es sich bei „radioeins“ um „Sonne“ – und von da ist es nur ein kleiner Schritt zu „Sonntag“ und damit sind wir schon mitten im Thema „Sonntagsruhe“. Nachzuhören ist das Interview wie immer hier:
Schon zweimal hat uns das Thema ein wenig beschäftigt. Im Juni 2019 haben wir uns dem Ladenschluss historisch gewidmet:

und 2017 sprachen wir über die Einschränkungen, die den Spätis drohte:

Ladenschluss ist das eine, die Sonntagsruhe das andere. So feierten Vertreter von Kirchen und die Gewerkschaft Ver.di 2021 ein eher ungewöhnliches Jubiläum: 1.700 Jahre arbeitsfreier Sonntag. Denn in der Bibel ist die Sache mit der Sonntagsarbeit klar geregelt: »Am siebten Tage sollst du ruhen«, heißt es im Alten Testament. Das ist natürlich älter als 1.700 Jahre, aber Konstantin der Große soll am 3. März 321 in einem für das Christentum wichtigen Edikt befohlen haben, dass »am Tag der Sonne alle Richter, ebenso das Volk in den Städten, sowie die Ausübung der Künste und Handwerke ruhen« sollen.
Im Mittelalter waren die Messen zwar für Christen verpflichtend, aber dennoch wurde danach fleißig weitergearbeitet: Oftmals begann der Markt nach der Messe am Sonntag – so soll der Begriff „Messe“ für Verkaufsaustellungen geprägt worden sein. Erst in der frühen Neuzeit gab es eine völlige Sonntagsruhe.
Aber es gab auch Bestrebungen, die Sonntagsarbeit zuzulassen. So wurden zur Zeit der französischen Besatzung nahezu alle kirchlichen Feiertage abgeschafft und die Arbeit an den Sonntagen wurde in der Regel erlaubt. Deswegen wehrten sich die an möglichst langen Arbeitszeiten interessierten Kreise – insbesondere Unternehmer und an der Wirtschaftsförderung Interessierte – gegen die Bestrebungen der Kirchen und eines Teils der preußischen Regierung zur Wiedereinführung einiger der abgeschafften Feiertage und eines allgemeinen Verbots der Sonn- und Feiertagsarbeit. Deshalb stand auch in der ersten Hälfte des letzten Jahrhunderts nach wie vor die generelle Arbeit an Sonn- und Feiertagen zur Diskussion.
Die Weimarer Verfassung regelte dann, auch aufgrund der sich verändernden Arbeits- und Lebensgewohnheiten, die Sonntagsruhe im Artikel 139: »Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt.«
Und dieser Artikel wurde – als Artikel 140 – in das deutsche Grundgesetz übernommen. Einmalig auf diesem Planeten. Zwar gibt es in ganz Europa eine lange Kulturtradition der Sonntagsruhe. Aber: Nur in 16 der 28 EU-Mitgliedstaaten ist der Sonntag explizit gesetzlich geschützt. Auf EU-Ebene hat sich daher eine Europäische Sonntags-Allianz zusammen gefunden. Aber: Viele europäische Länder kennen kein Ladenschlussgesetz oder belassen es bei Kann-Bestimmungen. Also ist tatsächlich nur in Deutschland der Schutz von Sonn- und Feiertagen in der Verfassung verankert. In keinem anderen europäischen Land ist dies der Fall – auch nicht in den USA.
Zusätzlich ist im Artikel 4 des GG die Religionsfreiheit und das Recht auf „ungestörte Religionsausübung“ verbrieft. Daraus ergibt sich, so das Bundesverfassungsgericht, nicht nur eine irgendwie geartete Pflicht des Staates, den Sonntag zu achten, sondern auch das Recht der Kirchen, der Gläubigen, der Arbeitnehmer, der Familien und der Gewerkschaften, vor „ausufernden Ausnahmen“ von der Sonntagsruhe geschützt zu bleiben.
Die Richterinnen und Richter haben da eine ganz deutlich Position bezogen: „Die Sonn- und Feiertagsgarantie fördert und schützt nicht nur die Ausübung der Religionsfreiheit“, heißt es im Urteil. Die Gewährleistung der Arbeitsruhe sei „auch Garant für die Wahrnehmung von anderen Grundrechten, die der Persönlichkeitsentfaltung dienen“. Die Arbeitsruhe dient „der physischen und psychischen Regeneration und damit der körperlichen Unversehrtheit“.
Die Sonn- und Feiertagsgarantie komme zudem dem Schutz von Ehe und Familie zugute. Schließlich habe diese grundgesetzliche Garantie einen besonderen Bezug zur Menschenwürde, „weil sie dem ökonomischen Nutzendenken einen Grenze zieht und dem Menschen um seiner selbst willen dient“. Denn es geht hier um ein „Grundelement sozialen Zusammenlebens“, betonte das Gericht. Grundsätzlich habe deshalb die typische werktägliche Geschäftigkeit an Sonn- und Feiertagen zu ruhen, wobei deren grundrechtlicher Schutz nicht auf einen religiösen oder weltanschaulichen Sinn dieser Tage beschränkt sei.
Die Regelung ziele in der säkularisierten Gesellschafts- und Staatsordnung auch auf die Verfolgung profaner Ziele wie die der persönlichen Ruhe, Besinnung, Erholung und Zerstreuung. Und dies könne auch im Freundeskreis, bei einem aktiven Vereinsleben oder in der Familie geschehen, aber nur, wenn ein „zeitlicher Gleichklang“ sichergestellt sei. Die Möglichkeit „seelischer Erhebung“ solle „allen Menschen unbeschadet einer religiösen Bindung zuteilwerden“
Klingt alles schön und gut, aber es sollte an dieser Stelle nicht vergessen werden, dass laut Schätzungen des Wirtschaftsforschungsinstituts DIW ein Viertel der deutschen Werktätigen bereits an Sonn-und Feiertagen arbeiten muss – Tendez steigend.
Interessanterweise ist diese Melange aus Religion und Staat in Sachen Sonntagsruhe wirklich sehr deutsch, denn schaut man einmal in Länder, die sehr katholisch geprägt sind wie Spanien und Italien, dann fällt auf, dass man hier dieses Thema liberaler handhabt: Im katholischen Italien gibt es kaum noch kirchliche Feiertage. Im Zuge der Wirtschaftskrise wurden mit einem Federstrich die meisten katholischen Feste 1977 im ganzen Land einheitlich gestrichen (einige wurden dann doch als „gesetzlich“ wieder eingeführt). Neben den kirchlichen Feiertagen wurden damals auch der Tag der Republik am 2. Juni und der Tag der nationalen Einheit und der Streitkräfte am 4. November abgeschafft. Immerhin erreichten die Gewerkschaften, dass die abgeschafften Feiertage den Arbeitnehmern als zusätzliche Urlaubstage gutgeschrieben wurden.
Auch die Ladenöffnungszeiten wurden 2012 in Italien vollständig freigegeben. Geschäfte können im ganzen Land an allen Tagen des Jahres 24 Stunden lang geöffnet bleiben. Die Einschränkungen für gesetzliche Feiertage sowie die Nachtstunden wurden aufgehoben.
Wir sind davon weit entfernt, denn eine Grundgesetz-Änderung ist ein langwieriger Prozess. Und ich wage es zu behaupten, dass es bei allem Pro & Contra auch auf lange Sicht keinen gesellschaftlichen Konsens zu diesem Thema geben wird.


Hinterlasse einen Kommentar