Diesen Sonntag geht es bei den Herren von „2aufeins“ um das Thema „Hand“. Und deshalb sprechen wir heute über Handschlaggeschäfte und ein bißchen auch über den ehrbaren Kaufmann.
Nachzuhören ist das radioeins-Interview wie immer hier:
Handschlaggeschäfte sind nach wie vor nicht unüblich – und funktionieren manchmal selbst ohne den Schlag und nur mit einem Zeichen: z.B. auf Auktionen. Das Heben der Hand ist hier ein bindendes Gebot. Theoretisch kann fast jeder Vertrag per Handschlag geschlossen werden. Ausnahmen von dieser Regelung gibt es nur wenige, und die müssen in der Regel notariell beurkundet werden – ein Haus- oder Grundstückskauf beispielsweise.
Auch auf Viehmärkten gilt oftmals der gute alte Handschlag noch. Ich hatte letztes Jahr das Vergnügen, mir den Gallimarkt in Leer einmal anzuschauen. Morgens um 6.00h geht es da in der Viehmarkthalle schon hoch her und es gibt ein ganz besonderes Ritual – die Abklopperei:
Man handelt „schlagend“ solange miteinander, bis man sich einig ist und der letzte „Zuschlag“ erfolgt. So wie ich das beobachten konnte, wurde jedes gute Geschäft dann noch mit einem Klaren besiegelt, was den Zustand der Interview-Partner im Video vielleicht ein wenig erklärt….
Ein Vertrag per Handschlag ist rechtlich ebenso bindend wie ein schriftlicher Vertrag – und ebenfalls einklagbar. Stehen sich vor Gericht allerdings nur die beiden Vertragspartner gegenüber, steht Aussage gegen Aussage. Zeugen für den Vertragsschluss sind dann Gold wert.
Wie rechtskräftig so eine Handschlag sein kann, davon könnte auch der amerikanische Mafiosi Carmine Tramunti erzählen, der in den 1970er Jahren zu einer Haftstrafe von 15 Jahren verurteilt wurde, da ein Fahnder seinen Handschlag mit einem Drogendealer beobachtete und dies als Vereinbarung zu einem Drogendeal gewertet wurde. Eine Begebenheit, die später dann im Film „Goodfellas“ aufgenommen wurde.

Das Handschlaggeschäft auf Treu und Glauben wird häufig mit einem anderen traditionellen Begriff in Verbindung gebracht: dem des ehrbaren Kaufmannes.
„Der ehrbare Kaufmann steht zu seinem Wort – sein Handschlag gilt“. Darauf konnte man sich schon im Mittelalter verlassen. Wobei: Ehrbarkeit ist nicht das gleiche wie Ehrlichkeit! Heute würden wir vielleicht eher den Begriff Reputation verwenden. Ehrbarkeit bezieht sich nicht auf die gesamte Gesellschaft, sondern auf die spezielle Gruppe, in der man sich bewegt: Es geht um Verlässlichkeit, um das Einhalten der Regeln – aber eben nicht allgemeingültiger, sondern gruppenspezifischer.
Ein Kaufmann kann sich also durchaus ehrbar verhalten, wenn er für sich und seine Gefolgsleute einen guten Vertrag aushandelt, auch wenn dieser andere benachteiligt. Oder, da wir ja schon über Verbrecher sprachen, auch die Mafia handelt in sich nach gewissen Gruppen-Normen. Wer sich an diese hielt, war ein ehrbares Mitglied der „Familie“.
Und doch steht der ehrbare Kaufmann seit dem 12. Jahrhundert für traditionelle kaufmännische Tugenden wie Fairness, Ehrlichkeit, Respekt, Fleiß, Loyalität und Vertrauen. Der Begriff gilt historisch für eine verantwortliche Teilnahme am Wirtschaftsleben und findet sich daher noch heute in der Geschäftsphilosophie internationaler Unternehmen – und der IHKs. Den Industrie- und Handelskammern wurde nämlich durch den Gesetzgeber aufgegeben, für Anstand und Sitte des „ehrbaren Kaufmanns“ zu wirken (§ 1 Abs. 1 IHKG). Die Regeln des „ehrbaren Kaufmanns“ zu stärken und mit Leben zu füllen, das hat sich die DIHK zur Aufgabe gemacht.
Geschichtlich betrachtet war der „ehrbare Kaufmann“ jahrhundertelang die einzige Garantie eines geordneten Handels gegenüber der „Räuberei“. Heute ist die Bezeichnung zunehmend durch Anglizismen wie „Compliance“, „Good Governance“, „Fair Play“ und „Corporate Social Responsibility (CSR)“ ersetzt worden.
Und doch erlebt er regelmäßig eine Renaissance. So erklärte Hiram Küpper, Autor des Buches „Der Traum vom ehrbaren Kaufmann“ in einem Interview:
Der Ehrbare Kaufmann taucht immer eher am Ende von großen Konjunkturzyklen auf und wird dann der strahlende Ritter, der dem schwindenden Vertrauen in die Wirtschaft etwas entgegensetzt: Ende des 19. Jahrhunderts, am Ende der Wirtschaftswunderjahre, Anfang der 2000er – und auch heute wieder.
Verbunden mit der Sehnsucht nach dem „ehrbaren Kaufmann“ ist vielleicht auch das Sehnen nach dem Handschlaggeschaft, bei dem Werte nicht durch juristische Klauseln und vertragsrechtliche Kniffe, Haken und Ösen ersetzt werden.


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